Aktionspreis!
Unsere Empfehlung
Profi-Rauchwarnmelder Ei650i mit AudioLINK Funktion, hervorragend für die eigne Dokumentation, die ges. Pflicht ist
Preis *26,50
€/Stk. Montage *9,00 €/Stk.
Kohlenmonoxid-Melder Ei208iDW mit AudioLINK Funktion
Preis *44,00
€/Stk. Montage *6,50 €/Stk.
*Die angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß §19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus.
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Wir halten
Hygiene- und Arbeitsschutzanforderungen ein, um
aerogen übertragbare Infektionen zu vermeiden.
Rauchmelder retten Leben!!
Wichtig!
Lässt der Eigentümer/Vermieter die Instandhaltung/Installation
durch einen Dritten (z.B. Bekannte, Verwandte) durchführen, muss
er darauf achten, dass dieser für die Arbeiten nach Din 14676
berechtigt ist, ansonsten muss der Eigentümer/Vermieter eine
Fachfirma beauftragen!
In jedem Fall ist eine
ausführliche Dokumentation zwingend notwendig, um als
Eigentümer/Vermieter aus der Verantwortung zu sein und bei einem
Feuerschaden gegenüber der Versicherung bessere
Erstattungschancen zu haben!!
Wir
dokumentieren auch
bereits vorhandene Rauchwarnmelder bei Eigentümern wenn es von
der Qualität her möglich ist.
Sie können sehr viel Geld sparen wenn Sie sich vorher Sachkundig
machen! Also rufen Sie uns einfach an unter:
Tel.: 0159 03066021 wir sind für Sie da! Wir
klären auf.
Wohnungsbrände sind technische Defekte
z. B. bei
elektrischen Haushaltsgeräten wie Bügeleisen,
Heizdecken, Akkus etc.
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Nachts ist die Gefahr am größten, denn im
Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet. Und obwohl nur ein
Drittel aller Brände Nachts ausbrechen, fallen rund drei Viertel
aller Verunglückten nächtlichen Bränden zum Opfer.
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Die meisten Menschen sterben an einer Rauchvergiftung
und nicht durch Verbrennungen. Schon nach drei Atemzügen im
giftigen Brandrauch ist man bewusstlos, zehn Atemzüge sind
tödlich.
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Kinder sind besonders gefährdet, denn sie
verhalten sich bei Feuer anders als Erwachsene und neigen dazu,
sich vor den Flammen zu verstecken oder regungslos zu verharren,
anstatt die Flucht zu ergreifen. |
Wir sind eingetragen beim
Fachkraft-Finder beim Hersteller Ei-Electronics

§ 48 Abs. 4 In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume,
ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von
Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder
haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und
betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Bestehende Wohnungen en zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder
sonstigen Nutzunsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der
Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
( Auszug aus der Bauordnung Berlin )
Lässt der Vermieter die Instandhaltung durch einen Dritten durchführen,
muss er darauf achten, dass dieser die Arbeiten fachgerecht durchführt.
Der aktuelle "Stand der Technik" bezüglich Planung, Einbau, Betrieb und
Instandhaltung von Rauchwarnmeldern ist in der DIN 14676 : 2012
beschrieben. Für den Eigentümer/Vermieter ist ganz wichtig, dass die
beauftragte Fachfirma eine Dokumentation über die
Instandhaltungsmaßnahmen nach DIN 14676 vorlegt. Denn nur mit diesem
Dokument ist der Eigentümer aus der Verantwortung.
Beispiel einer 3 Zimmer Wohnung
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